Hundesteuer
Steueramt
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Steueramt
Wann ist ein Hund steuerpflichtig?
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer beträgt:
Preis | |
---|---|
für den ersten Hund | 50,- € |
für den zweiten Hund | 150,- € |
für jeden weiteren Hund | 200,- € |
für Kampfhunde | 500,- € |
Was sind Kampfhunde? (Auszug aus der Satzung)
Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist, insbesondere Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterier, Tosua-Inu.
Die Eigenschaften als Kampfhund insbesondere bei Bullmastiff, Bullterier, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano wird vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 1 erfaßten Hunden.
Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.
Sonstige Hinweise wie z.B. Steuerermäßigung und Steuerbefreiung finden Sie in der