Fremdenverkehrsbeitrag

Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die in Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt erhoben werden kann.
 
Fremdenverkehrsbeitragspflichtig sind die in Bad Aibling selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar Vorteile erwachsen.
Zur Bestimmung des Vorteils dienen dabei der einkommen- oder körperschaftssteuerpflichtige Gewinn und der steuerbare Umsatz.


Der Fremdenverkehrsbeitrag ist in Fremdenverkehrsgemeinden eine nicht unbedeutende gemeindliche Einnahmequelle. Ohne diese Einnahmen wären in vielen Gemeinden kommunale Aktivitäten zur Förderung des Fremdenverkehrs nicht möglich.