Urkunden

Die Ausstellung von Urkunden ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden ab 01.06.2019 nach Maßgabe von Landesrecht erhoben.
 

Sie erhalten bei uns folgende Urkunden:

  • Geburtsurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
  • mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag
  • Eheurkunde
  • mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Sterbeeintrag
  • mehrsprachiger Auszug aus dem Sterberegister

Jede der angegebenen Urkunden sowie Auskünfte dazu kosten je 12,- €.

Der Erhalt der vorgenannten Urkunden und Auskunft setzt voraus, dass Sie selbst namentlich auf dem Eintrag erscheinen.

Bei persönlicher Vorsprache nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Schriftlich bzw. online können Sie Urkunden über unser Bürgerserviceportal anfordern.

Hinweis:

Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden sind dort anzufordern, wo der Standesbeamte die entsprechenden Personenstandsbücher führt bzw. der Personenstandsfall beurkundet wurde.