Sterbefälle

Ist eine Person im Gebiet der Stadt Bad Aibling verstorben, so ist dies anzuzeigen.
Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angegezeigt werden.

Zur Sterbefallbeurkundung sind grundsätzlich erforderlich:

  • Todesbescheinigung
  • Reisepass bzw. Personalausweis
  • erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Geburtsurkunde
  • neuausgestellte Eheurkunde
  • evtl. Scheidungsurteil

     

Sterbeurkunden werden auch mehrsprachig ausgestellt.

Eine Sterbeurkunde kostet 12,- €