Miet- und Lastenzuschuss sowie Mietrückstände

Die Anträge für Miet- und Lastenzuschuss (auch für Bewohner von Altenheimen) werden vom Sozialamt entgegengenommen und auf Vollständigkeit überprüft. Bei Erstanträgen bzw. nach Umzug ist immer der Mietvertrag beizulegen. Die vorhandenen Einkünfte/Einnahmen (z.B. Gehalt/Lohn, Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Zinsen aus Kapital, Unterhaltsleistungen, Vermietung und Verpachtung usw.) sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.

Für die Leistungsbewilligung ist das Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, zuständig.