Vorübergehende Gaststättenerlaubnis
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden
(sog. Gestattung).
Erlaubnisfrei sind:
- Abgabe von alkoholfreien Getränken
- Abgabe von unentgeltlichen Kostproben
- Abgabe von Speisen
Gestattungen sind daher nur erforderlich, wenn bei der Veranstaltung Alkohol ausgegeben wird.
Kosten: 40,00 € für den ersten Tag - für jeden weiteren Tag 10,00 €