Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes
unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden
(sog. Gestattung).

Erlaubnisfrei sind:

  • Abgabe von alkoholfreien Getränken
  • Abgabe von unentgeltlichen Kostproben
  • Abgabe von Speisen

Gestattungen sind daher nur erforderlich, wenn bei der Veranstaltung Alkohol ausgegeben wird.

Die Kosten erhalten Sie auf Anfrage.