Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Online-Terminvereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.


Anmeldung eines Wohnsitzes (nur bei einem Zuzug von auswärts nach Bad Aibling)

Jeder Bürger ist verpflichtet, bei Änderungen seines Wohnsitzes dies innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzuzeigen.

Eine Anmeldung kann grundsätzlich nur persönlich erfolgen (es reicht nicht aus, ein ausgefülltes Formular an die Stadt zu übersenden). Bei Familien oder Ehepaaren reicht es, wenn eine Person zur Meldung ins Einwohnermeldeamt kommt.

Zur Anmeldung benötigen Sie für jede anzumeldende Person die gültigen Ausweisdokumente (wenn Sie einen Reisepass und einen Personalausweis besitzen, bringen Sie bitte beides mit, da wir dann den Wohnort in den Dokumenten berichtigen können).

Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz ist nicht mehr erforderlich.

Seit 01.11.2015 benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung wenn Sie in eine Wohnung einziehen. Der Wohnungsgeber (Vermieter, Eigentümer) oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift oder elektronisch gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen.


Ummeldung (nur bei einem Umzug innerhalb Bad Aiblings)

Jeder Bürger ist verpflichtet, bei Änderung seines Wohnsitzes dies innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzuzeigen. Eine Ummeldung ist notwendig, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes (Gemeindegebietes) Bad Aibling umziehen. Ummeldungen sind per E-Mail möglich. Eine gelegentliche Vorlage aller Ausweise ist notwendig, da die Wohnanschrift in den Dokumenten berichtigt werden muss.

Seit 01.11.2015 benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung wenn Sie in eine Wohnung einziehen. Der Wohnungsgeber (Vermieter, Eigentümer) oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift oder elektronisch gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen.


Abmeldung eines Wohnsitzes 

Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist nur noch notwendig, wenn bei einem Auszug kein neuer Wohnsitz in Deutschland begründet wird.

Die Abmeldung der aufgegebenen Wohnung erfolgt automatisch mit der Anmeldung in der neuen Gemeinde. Beispiele für die weiterhin bestehende Abmeldepflicht (innerhalb einer Woche nach dem Auszug):

- Wegzug ins Ausland
- Wegzug in eine bereits bestehende Wohnung (vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz oder umgekehrt)

Abmeldungen sind per E-Mail möglich. Die Abmeldebestätigung senden wir Ihnen zu.