Hundesteuer

Steueramt

Tel. +498061 4901 203
Fax+498061 4901 235
Kurz Martina
Stadt Bad Aibling

Steueramt

Rathaus Marienplatz  Raum: 30
Marienplatz 1
Tel. +49 8061 4901 203 Fax +49 8061 4901 235
Remmelberger Susanne
Stadt Bad Aibling

Steueramt

Rathaus Marienplatz  Raum: 30
Marienplatz 1
Tel. +49 8061 4901 213 Fax +49 8061 4901 235
Veicht Hans
Stadt Bad Aibling Steueramt
Rathaus Marienplatz  Raum: 30 Tel. +49 8061 4901 204 Fax +49 8061 4901 235

Wann ist ein Hund steuerpflichtig?

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer beträgt:

 

Preis
für den ersten Hund50,- €
für den zweiten Hund150,- €
für jeden weiteren Hund200,- €

für Kampfhunde
im Sinne von § 5a Hundesteuersatzung

500,- €

 

Was sind Kampfhunde? (Auszug aus der Satzung)

Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist, insbesondere Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterier, Tosua-Inu.

Die Eigenschaften als Kampfhund insbesondere bei Bullmastiff, Bullterier, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano wird vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen. Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 1 erfaßten Hunden.

Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

Sonstige Hinweise wie z.B. Steuerermäßigung und Steuerbefreiung finden Sie in der