Eheschließungen

Trauungen finden im Trausaal des neuen Rathauses statt.

Trauungen finden von Montag bis Freitag, jeweils während der Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen. Samstagstrauungen finden einmal im Monat statt.

Beim Stammbuch der Familie können Sie zwischen mehreren Ausführungen wählen.

 

Anmeldung der Eheschließung in Bad Aibling

Allgemeine Hinweise

Beim Standesamt Bad Aibling ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Aibling gemeldet sind. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.

Denken Sie bitte bei der Planung Ihres gewünschten Trauungstermins an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung, damit Ihr gewünschter Trauungstermin auch eingehalten werden kann. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Die Standesbeamten für die Anmeldungen der Eheschließungen erreichen Sie telefonisch.

 

Wendlinger Edith
Stadt Bad Aibling

Standesamtsleitung

Rathaus Marienplatz  Raum: 25 Tel. +49 8061 4901 420 Fax +49 8061 4901 435
Huber Barbara
Stadt Bad Aibling

Standesamt

Rathaus Marienplatz  Raum: 27 Tel. +49 8061 4901 426 Fax +49 8061 4901 435

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung notwendig?

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
 

  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes (Gebühr: 12,- €).
  • erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht (Gebühr: 5,- €).
  • Die erweiterte Meldebescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
  • Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein (Gebühr: € 12,- €).
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

Zur Klärung welche Unterlagen für Ihre Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind, sprechen Sie bitte persönlich beim Standesamt vor.

Eine telefonische Beratung ist, um Missverständnisse zu vermeiden, leider nicht möglich.