Kinderreisepässe (früher: Kinderausweise)

Online-Terminvereinbarung

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.



Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Siehe aktuelle Meldung dazu hier.


Benötigte Unterlagen (auch bei Verlängerungen):

  • Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
  • Die Unterschrift des Kindes ist ab 10 Jahren verpflichtend, vorher kann sie geleistet werden.
  • Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (unabhängig vom Alter)
  • Vollmacht der / des gesetzlichen Vertreter(s)

    Bei Erteilung der Zustimmung muss die Pass-/ Ausweisbehörde die Echtheit der Unterschrift/en prüfen.
    Bitte legen Sie dazu Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass) vor.
    Eine Bearbeitung des Antrages ist nicht möglich, wenn die Unterschriften nicht übereinstimmen.