Kinderreisepässe (früher: Kinderausweise)
Bitte beachten Sie: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Siehe aktuelle Meldung dazu hier.
Benötigte Unterlagen (auch bei Verlängerungen):
- Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein.
- Die Unterschrift des Kindes ist ab 10 Jahren verpflichtend, vorher kann sie geleistet werden.
- Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (unabhängig vom Alter)
- Vollmacht der / des gesetzlichen Vertreter(s)
Bei Erteilung der Zustimmung muss die Pass-/ Ausweisbehörde die Echtheit der Unterschrift/en prüfen.
Bitte legen Sie dazu Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass) vor.
Eine Bearbeitung des Antrages ist nicht möglich, wenn die Unterschriften nicht übereinstimmen.