Vorübergehende Gaststättenerlaubnis

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden
(sog. Gestattung).

Erlaubnisfrei sind:

  • Abgabe von alkoholfreien Getränken
  • Abgabe von unentgeltlichen Kostproben
  • Abgabe von Speisen

Gestattungen sind daher nur erforderlich, wenn bei der Veranstaltung Alkohol ausgegeben wird.

Kosten: 40,00 € für den ersten Tag - für jeden weiteren Tag 10,00 €