Lärmverordnung

Auszug

  • Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten sind im gesamten Stadtgebeit während des ganzen Jahres in der Zeit von 20:00 - 7:00 Uhr (geräuschvolle Motorrasenmäher
    von 19:00 - 7:00 Uhr) und von 12:00 - 15:00 Uhr, an den Sonntagen und Feiertagen ohne zeitliche Beschränkung untersagt.
  • Haustiere sind so zu halten, dass die Nachtruhe von 20:00 - 7:00 Uhr und die Mittagsruhe von 12:00 - 15:00 Uhr nicht gestört werden.
  • Hunde größerer Gattung müssen angeleint geführt werden.
  • Die Halter und Gewahrsaminhaber von Hunden sind verpflichtet, Verunreinigungen durch ihre Hunde zu verhindern und gegebenenfalls zu beseitigen.

Die Lärm- und Haustierverordnung ist beim Gewerbeamt für 2,50 € erhältlich.