Gewerbeauskünfte
Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erteilt.
Kosten: 12,50 €
Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erteilt.
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