Gewerbeanmeldung

Der selbstständige Betrieb eines Gewerbes ist anzuzeigen und zwar bei der Gemeinde, in der das Gewerbe begonnen wird. Dies gilt auch für den Betrieb von Zweigniederlassungen oder von unselbstständigen Zweigstellen.

Vorzulegen sind:

  • Personalausweis/Reisepass bei eingetragenen Firmen der Handelsregisterauszug
  • ggf. Erlaubnisse (z.B. für die Vermittlung von Immobilien, Bauträger, Baubetreuer, Bewachungsgewerbe etc.).

Kosten: 35,00 €