Gaststättenerlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis.
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt.
Die Erlaubnis ist zusätzlich zur Gewerbeanmeldung erforderlich. Anträge liegen im Gewerbeamt auf.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Unterrichtungsnachweis über die lebensmittelrechtliche Belehrung der IHK
    ODER
  • Nachweis über Ausbildung im Lebensmittelbereich
  • Infektionsbescheinigung
  • Pachtvertrag
  • Lageplan
  • Grundriss und Bestuhlungsplan für Wirtsgarten.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis, sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage beim Landratsamt Rosenheim zu beantragen.

Die Erlaubnis wird vom Landratsamt Rosenheim erteilt. Die Anträge liegen im Gewerbeamt auf.