Grabdenkmal (Errichtung, Änderung)

Eine Grabanlage soll errichtet oder eine bestehende geändert werden.
Eine Grabmalgenehmigung ist vor Ausführung der Maßnahmen zu beantragen.

Erforderlich ist

  • Skizze
  • Antrag des Steinmetzes

Gebühr: 20,- €

Informationen über Grabarten, Laufzeiten, Gestaltungsvorschriften und
Grabgebühren erhalten Sie telefonisch bei der Friedhofsverwaltung.