Zuschussangelegenheiten

Die Zuschussangelegenheiten sind in 2 Bereiche aufzugliedern, einmal die Zuschüsse, die der Stadt für Investitionen und dgl. bewilligt werden und Zuschüsse, die von der Stadt als freiwillige Leistungen gewährt werden. Die Stadt erhält für eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen Zuschüsse des Freistaates Bayern, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union (z.B. für den Bau von Kindergärten, Schulen, Straßenbau, Bau von Abwasserbeseitigungsanlagen usw.).

Die Stadt gewährt für eine Reihe von Vereinen, sozialen Einrichtung usw. freiwillige Zuschüsse (z.B. zur Jugendarbeit).