Sitzungsdienst für den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe werden durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Zur Prüfung können Sachverständige zugezogen werden.

Nach der Feststellung der Jahresrechnung (nach Durchführung der örtlichen Prüfung) erfolgt die überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.