Kassenaufsicht
Die Kassenaufsicht obliegt dem ersten Bürgermeister, der sie aber im Rahmen der Geschäftsordnung auf die Stadtkämmerei(Finanzverwaltung) übertragen hat.
Die Kassenaufsicht obliegt dem ersten Bürgermeister, der sie aber im Rahmen der Geschäftsordnung auf die Stadtkämmerei(Finanzverwaltung) übertragen hat.