Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auf der unten genannten Internetseite können Sie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

Sofern die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.

Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich. Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden.

Die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt jeweils 13 Euro und ist online zu bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder das giropay-Verfahren zu nutzen. Nach erfolgreichem Abschluss des Bezahlvorgangs erhalten Sie eine Bestätigung. Erst nach Zahlungseingang erfolgt eine Bearbeitung Ihres Antrags.

www.bundesjustizamt.de

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Gewerbezentralregister_node.html