Baumschutzverordnung (Vollzug)

Bäume im Stadtgebiet Bad Aibling, die in 100 cm Bodenhöhe einen Umfang
von mindestens 100 cm aufweisen, dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung
der Stadt Bad Aibling entfernt werden.

Die Fällgenehmigung kann beim städt. Bauhof beantragt werden.