Bauanträge

Niedermaier Monika
Stadt Bad Aibling

Sachgebietsleitung Bauverwaltung
Postfach: bauverwaltung@bad-aibling.de

Stadtverwaltung  Raum: 22
Am Klafferer 4
Tel. +49 8061 4901 304 Fax +49 8061 4901 335
Gall Bernhard
Stadt Bad Aibling

Bauverwaltung
Postfach: bauverwaltung@bad-aibling.de

Stadtverwaltung  Raum: 26
Am Klafferer 4
Tel. +49 8061 4901 303 Fax +49 8061 4901 335
Ginzel Alexander
Stadt Bad Aibling

Bauverwaltung
Postfach: bauverwaltung@bad-aibling.de

Stadtverwaltung  Raum: 21
Am Klafferer 4
Tel. +49 8061 4901 311 Fax +49 8061 4901 335
Is'er Esra
Stadt Bad Aibling

Bauverwaltung
Postfach: bauverwaltung@bad-aibling.de

Stadtverwaltung  Raum: 21
Am Klafferer 4
Tel. +49 8061 4901 302 Fax +49 8061 4901 335
Landkammer Anita
Stadt Bad Aibling

Bauverwaltung
Postfach: bauverwaltung@bad-aibling.de

Stadtverwaltung  Raum: 21
Am Klafferer 4
Tel. +49 8061 4901 310 Fax +49 8061 4901 335

Das Landratsamt Rosenheim führt zum 01.11.2023 das digitale Bauantragsverfahren ein.

Das bedeutet für Sie:

- die Einreichung der Anträge bei der Stadt Bad Aibling endet am 31.10.2023

- ab 01.11.2023 sind die meisten Anträge direkt beim Landratsamt Rosenheim bevorzugt digital oder in Papierform/1-fach einzureichen
 

  Ausnahmen:

- Anträge auf Genehmigungsfreistellung und

- isolierte Befreiung/Ausnahme und Abweichungen für verfahrensfreie Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO sind in Papierform weiterhin bei der Stadt Bad Aibling einzureichen

 

Weitergehende Informationen zum digitalen Bauantragsverfahren können Sie der Homepage des Landratsamtes Rosenheim entnehmen:

https://www.landkreis-rosenheim.de/e-services/#tab-digitaler-bauantrag

 

 

bis 31.10.2023:

Bauantrag: Was Sie brauchen

  • 3 Bauplanmappen (grün, rot, gelb)
  • 3 Antragsformulare
  • 3 Baubeschreibungen
  • 3 Baupläne mit Unterschrift von:

    • Bauherr
    • Grundstückseigentümer (wenn nicht Bauherr)
    • Entwurfsverfasser (Architekten, Maurer- und Zimmerermeister nur für Ein- und Zweifamilienhäuser)
    • Nachbarn (alle Grundstücke die an das zu bebauende Grundstück angrenzen, auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite, wenn diese durch das Bauvorhaben nachteilig betroffen sein könnten und die zuständigen Behörden die Vorlage der Antragsunterlagen bei diesen Eigentümern vorgeben)

  • 4 Entwässerungspläne (bei Neu- sowie Anbauten)
  • 1 amtlicher Lageplan vom Vermessungsamt Rosenheim (im Original, nicht älter als 6 Monate)
  • 3 Kopien des amtlichen Lageplans mit Einzeichnung des Baukörpers (ggf. mit Unterschrift der Nachbarn, falls keine Kopie des amtlichen Lageplanes auf dem Bauplan vorhanden ist)
  • 1 Nachweis der Architektenkammer oder Auftragsbestätigung der ausführenden Firma zum Versicherungsschutz
  • 1 Erklärung über geschützte Bäume (vom städtischen Bauamt)
  • statistischer Erhebungsbogen
  • Antrag Niederschlagswasserbeseitigung
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung sowie Stellplatzberechnung
  • Antrag auf Befreiung/Abweichung mit städtebaulicher Begründung (wenn Befreiung/Abweichung von Satzungen, örtlichen Bauvorschriften bzw. bauordnungsrechtlichen Vorschriften notwendig ist)

Bauvoranfrage (Vorbescheid): Was Sie brauchen

  • 3 Antragsformulare
  • 3 Bauplanmappen (grün, rot, gelb)
  • 1 amtlicher Lageplan vom Vermessungsamt Rosenheim (im Original, nicht älter als 6 Monate)
  • Nachbarunterschriften (alle Grundstücke die an das zu bebauende Grundstück angrenzen, auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite, wenn diese durch das Bauvorhaben nachteilig betroffen sein könnten und die zuständigen Behörden die Vorlage der Antragsunterlagen bei diesen Eigentümern vorgeben)
  • 3 Kopien vom amtlichen Lageplan mit maßstabsgetreuer Grundrisseinzeichnung und Kurzbeschreibung über Art und Maß der baulichen Nutzung (Zahl der Vollgeschosse, Grundflächenzahl, Kniestock usw.)
  • 3 Darstellungen von Ansichten und Schnitten (bei größerem Umfang des Vorhabens)
  • 1 Erklärung über geschützte Bäume (vom städtischen Bauamt)