Überwuchs von Anpflanzungen

 

Mit dieser Information erhalten Sie Auskunft über die richtigen Grenzabstände von Anpflanzungen zum öffentlichen Verkehrsraum.

Das Lichtraumprofil (Durchgangs- bzw. Durchfahrtshöhe) muss 2,50 m Höhe im Geh- / Radwegbereich und 4,50 m im Fahrbahnbereich betragen.

Die seitliche Begrenzung verläuft identisch mit der Straßenbegrenzungslinie bzw. Grundstücksgrenze (Anlage Lichtraumprofil) und darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. 
 
Ein Überwuchs ist bitte unverzüglich zurückzuschneiden!

In diesem Zusammenhang weisen wir vorsorglich auf folgende Haftungsbestimmungen hin: 

Bei eventuell auftretenden Schäden durch die im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche hineinwachsende Anpflanzung, können Sie haftbar gemacht werden. Nur die eventuellen Schadensansprüche von geschädigten  Verkehrsteilnehmern könnten von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Gegen die strafrechtliche Haftung (bei Körperverletzung) ist eine Versicherung nicht möglich.

Weitere Details finden Sie in folgendem PDF-Dokument:

Überwuchs von Anpflanzungen
mit Lichtraumprofil und Informationen vom LRA Rosenheim zu Gehölzschnitt und -pflege